Forschungszulage: staatliche Förderung von IT-Projekten
Neue Technologien kommen und gehen. So unterliegt die IT-Branche schon immer einer rasanten Geschwindigkeit. In Zukunft werden zum Beispiel Künstliche Intelligenz, Blockchain und Biotechnologie eine immer wichtigere Rolle spielen. Die Entwicklung der notwendigen Hardware und Software für diese komplexen Technologien ist für viele Unternehmen eine tägliche Herausforderung. Dafür erfordert es eine umfassende Innovations- und Digitalisierungsstrategie. Nur so können Unternehmen der Informationstechnologie ihre Effizienz steigern und wettbewerbsfähig bleiben.
Dafür bietet das Forschungszulagengesetzt (FZulG) einen monetären Anreiz. So können deutsche Unternehmen des IT-Sektors für neue, innovative Projekte eine staatliche Förderung erhalten – die Forschungszulage.
Für die folgenden IT-Projekte konnten wir erfolgreich Forschungsgelder bewilligen lassen:
- Entwicklung neuer Tools im Controlling sowie ERP und MES
- Entwicklung von intelligenter Software zur Teilautomatisierung von Qualitätskontrollen
- Entwicklung von Integrationslösungen für HR/HXM und CRM
- Thomas Vormann, Vectron Systems AG
FAQs zur Forschungszulage
Seit wann gilt die Forschungszulage?
- Die Förderung ist seit dem 01.01.2020 für alle Entwicklungsaktivitäten verfügbar – auch rückwirkend.
Für wen gilt die Forschungszulage?
- Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland haben einen Anspruch auf die Forschungszulage.
Wie erhalten Sie die Forschungszulage?
- 1. Stufe: Antragstellung über Förderfähigkeit beim BSFZ-Portal
- 2. Stufe: Jährliche Antragstellung über Festsetzung der Förderhöhe beim lokalen Finanzamt via ELSTER-Portal
(1) Reduzierung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer-Vorauszahlung (höchstens auf 0 €) für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum, (2) Verrechnung mit der Ertragssteuerschuld oder Steuererstattung, falls die Forschungszulage höher als die Steuerschuld ist.
Was ist förderfähig?
- 100% der Personal- und Lohnnebenkosten für Produkt- und Prozessentwicklung
- Fremdaufträge für FuE zu 70% (EU & EWR).
- Projektspezifische & -erforderliche Wirtschaftsgüter (abnutzbar & beweglich)
Wie hoch ist die Forschungszulage?
- für KMUs: 35% der förderfähigen Kosten
- Es sind bis zu 2,5 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr möglich – für KMU sogar 3,5 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.
Innovationen stehen in der IT-Industrie nie still. Sie sind dazu auf der Suche nach dem passenden IT-Förderprogramm? Nutzen Sie für Ihre FuE-Projekte die Chance der staatlichen Förderung.
Termin mit unseren Experten vereinbaren
3 Gründe, um die Forschungszulage mit Ayming zu beantragen:
- Wir arbeiten zuverlässig und erfolgsbasiert: Innerhalb weniger Tagen erhalten Sie eine vollständige Projektbeschreibung in Antragsform, die auch einem Audit standhält. Erst wenn Ihnen die Forschungszulage erteilt wurde und Sie Ihr Geld erhalten haben, stellen wir Ihnen eine Rechnung für unsere Beratung.
- Wir haben das Know-how: Wir haben sowohl Experten in steuerlichen Fragen als auch im technischen Bereich – mit hoher Expertise in der Informationstechnologie. Wissenschaftler, Ingenieure und Softwareentwickler arbeiten eng zusammen, um Ihre Tätigkeits- und Innovationsschwerpunkte zu verstehen und Sie bestmöglich zu unterstützen.
- 20.000 Kunden vertrauen uns: Mit über 1.400 Mitarbeitern in 14 Ländern in Europa und Nordamerika ist Ayming der internationale Spezialist für Innovationsförderung. So setzen wir über 15.000 F&E-Projekte pro Jahr um.
Der Weg zum Forschungszulagen-Antrag für Ihre IT-Förderung
- Sie und Ihr technisches Team nehmen sich Zeit für ein erstes Kick-off.
- Sie lassen uns im Nachgang Ihre finanziellen Eckdaten zukommen.
- Anschließend stehen Sie im engen Austausch mit Ihrem persönlichen Consultant, der Sie während des gesamten Prozesses begleitet.
Sie möchten staatliche Fördergelder beantragen?
Gerne beraten wir Sie und unterstützen Sie bei der Beantragung. So schöpfen Sie die Forschungszulage zur Förderung Ihrer IT-Projekte bestmöglich aus und bringen Ihre Innovation im IT-Bereich voran.