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Forschungszulagengesetz: Fördermittelcheck

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Endlich folgt Deutschland nun dem Beispiel europäischer Nachbarländer und fördert Unternehmen, die Produkt-, Prozess- oder Verfahrensentwicklungen durchführen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Kredit, sondern um einen Zuschuss, auch für bereits durchgeführte FuE-Aktivitäten des vergangenen Jahres, um Deutschland als Innovationsstandort zu stärken.

Das Forschungszulagengesetz ermöglicht Unternehmen einen Zuschuss bis zu 2,5 Mio. Euro – für KMU bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr!

Wir laden Sie zu einem unverbindlichen 30 minütigen kostenlosen Fördercheck ein und überprüfen, ob auch Ihr Unternehmen von diesem neuen Gesetz profitieren kann. Hier ist mehr möglich, als auf den ersten Blick erscheinen mag! Melden Sie sich hier zum kostenlosen Check an:

Anmeldung zum Fördermittelcheck

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Ihre Ansprüche machen wir bei Ayming für Sie geltend und sorgen dafür, dass Sie Zeit und Ressourcen sparen und sich Ihrem Tagesgeschäft und weiteren Entwicklungen widmen können. Ein Risiko gibt es für Sie nicht, denn wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis!

Seit mehr als drei Jahrzehnten beraten wir unsere Mandanten auf der ganzen Welt bei Fragen zur Innovationsförderung. Das Thema Forschungszulage ist also kein Neuland für uns, sondern vertrautes Terrain.

Forschungszulage auf einen Blick

Ab wann?
Alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die ab dem 01.01.2020 durchgeführt wurden

Wer?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz in Deutschland

Förderfähige Kosten:
Personalkosten für Produkt- und Prozessentwicklung, plus Lohnnebenkosten
Fremdaufträge für FuE zu 70% (EU & EWR)
Projektspezifische & -erforderliche Wirtschaftsgüter (abnutzbar & beweglich)

Förderhöhe:
35 % der förderfähigen Kosten für KMUs
Bis zu 2,5 Millionen Euro Zulage pro Wirtschaftsjahr – für KMUs sogar 3,5 Millionen Euro Zulage pro Wirtschaftsjahr

Beantragung: 2-stufiger Prozess
1. Stufe: Antragstellung über Förderfähigkeit beim BSFZ-Portal
2. Stufe: Jährliche Antragstellung über Festsetzung der Förderhöhe beim lokalen Finanzamt via ELSTER-Portal: (1) Reduzierung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer-Vorauszahlung (höchstens auf 0 €) für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum, (2) Verrechnung mit der Ertragssteuerschuld oder Steuererstattung, falls die Forschungszulage höher als die Steuerschuld ist

Forschungszulage auf einen Blick:

Sie möchten mehr wissen? Unsere Broschüre zeigt Ihnen, wie wir arbeiten und wie Sie von unserer Arbeit und der Forschungszulage profitieren können.

Zum Download