Beim Verfahren zur Erlangung der Forschungszulage handelt es sich um einen zweistufigen Prozess. Bevor Sie die Forschungszulage über die Steuererklärung Ihres Mandanten einreichen, erfolgt eine Prüfung des Projektes durch eine dem Bundesforschungsministerium unterstellten Konsortium, bestehend aus VDI, DLR und AIF.
Wie läuft der Prozess ab?
Unsere Spezialisten bei ayming bündeln die innovativen Projekte Ihrer Mandanten dem Grunde nach, bewerten sie also technisch und übersetzen sie in die Sprache des Fördermittelgebers, auf den maximal erlaubten etwa 2 DINA4-Seiten (4.000 Zeichen).
Mit Know-how, Engagement und ohne Risiko helfen wir Ihnen, die Ansprüche Ihrer Kunden auf eine Innovationsförderung geltend zu machen.
Seit mehr als drei Jahrzehnten beraten wir unsere Kunden auf der ganzen Welt. ayming ist der europäische Marktführer, wenn es um das Thema Innovationsförderung geht! Das Schema der Forschungszulage ist also kein Neuland für uns, sondern vertrautes Terrain. Wir wissen, wie das Geschäft funktioniert. Wir kennen mögliche Stolperfallen – und die Lösungen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure setzen sich für Sie und Ihre Kunden ein und sorgen dafür, dass Investitionen in die Zukunft belohnt werden.
Für Sie bedeutet das:
- Sie bieten Ihren Kunden zusammen mit uns eine ganzheitliche, professionelle Beratung zur Innovationsförderung,
- Sie haben zusammen mit uns versierte Ingenieurinnen und Ingenieure an Ihrer Seite, die mit technischer Expertise alle förderungsfähigen Bereiche identifizieren, bündeln und nachhaltig dokumentieren,
- Sie können sich ganz auf Ihre standesrechtlichen Leistungen konzentrieren. Wir wickeln alle relevanten Formalitäten für Ihre Mandanten ab.
Wir bei ayming sind die Ingenieure, Sie die Fachleute, wenn es um das Thema Steuern geht!
Forschungszulage auf einen Blick:
Alle Informationen zur Forschungszulage und den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung finden Sie auch in unserer Broschüre